DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014
IRZ, Heft 11, November 2013, S. 411
Am 15. Juli 2013 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2014 bekannt gegeben:
I. Goodwill Impairment-Test
- Konsistenz und Verlässlichkeit der Cash Flow-Prognosen (externe Quellen, Lageberichterstattung, Planungstreue);
- Ableitung der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes (Peer Group-Analyse, Herleitung des Betafaktors und des Verschuldungsgrads);
- ausreichende Beschreibung der wesentlichen Bewertungsprämissen.
II. Unternehmenszusammenschlüsse
- Fair Value-Ermittlung mit Bezug auf die Grundsätze von IFRS 13;
- aussagefähige Anhangangaben zur Entstehung eines Goodwill oder eines negativen Unterschiedsbetrags sowie zu den finanziellen Auswirkungen eines Unternehmenszusammenschlusses.
III. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
- Transparenz und Stetigkeit bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes;
- Beschreibung der Merkmale des Versorgungsplans und der damit verbundenen Risiken;
- Darstellung und Sensitivitäten der versicherungsmathematischen Annahmen;
- Ergänzung um eine dritte Bilanz bei wesentlichen Auswirkungen in Folge der Erstanwendung des IAS 19 (2011).
IV. Neue Standards zur Konsolidierung
- Bei vorzeitiger Anwendung der Standards IFRS 10, 11, 12 im Jahr 2013:
- Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß IFRS 10;
- Beurteilung von gemeinsamen Vereinbarungen (gemeinschaftliche Tätigkeit versus Gemeinschaftsunternehmen) gemäß IFRS 11;
- Anhangangaben gemäß IFRS 12.
- Bei Erstanwendung der neuen Standards zur Konsolidierung im Jahr 2014:
- Aussagefähige Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen gemäß IAS 8.30.
V. Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20
- Abgleich der Vorjahresprognose mit der tatsächlichen Entwicklung;
- erhöhte Anforderungen an die Prognosegenauigkeit;
- Darstellung der Risiken und des Risikomanagementsystems.
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