Übersicht über Anlagen für Videokonferenzen in den Gerichten
Die Vernehmung von Zeugen und die persönliche Anhörung von Verfahrensbeteiligten, die weit entfernt vom zuständigen Gericht wohnen, löst erheblichen Aufwand aus. Entweder die betroffene Person muss weite Anfahrten in Kauf nehmen, oder aber die Akte muss zur Vernehmung vor Ort durch einen anderen Richter verschicht werden – in der Regel ein sehr zeitaufwändiges Verfahren. Abhilfe bietet hier die Videokonferenztechnik.
In vielen Gerichten sind bereits einzelne Gerichtssäle oder spezielle Räumlichkeiten mit moderner Übertragungstechnik ausgestattet. Dies nützt aber nichts, wenn dem zuständigen Gericht nicht bekannt ist, ob am Wohnort der zu vernehmenden Person diese Technik verfügbar ist. Ob und wo Gerichte in den Mitgliedstaaten der EU über Videokonferenzanlagen verfügen und welche Technik dem zu Grunde liegt, können Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte unter: https://e-justice.europa.eu einsehen. Man muss nur auf der European Justice Website die Rubrik „Arbeitshilfen für Gerichte und Juristen“ anklicken und erhält so die notwendigen Informationen zu den Videokonferenzanlagen. Auch für Deutschland liegen die Informationen sortiert nach Bundesländern und unter Nennung der zuständigen Ansprechpartner vor. RiAG Dr. Wolfram Viefhues arbeitet am OLG Düsseldorf. |


